Satzung und Richtlinien

Richtlinien des Betreuungsangebotes des Fördervereins der Grundschule an der Salz

  1. Die Trägerschaft des Betreuungsangebotes liegt beim Förderverein der Grundschule Bad Soden e. V. Das Angebot erstreckt sich auf die Zeiten vor und nach dem Unterricht zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr. In dieser Zeit werden die Kinder von mindestens einer Betreuerin beaufsichtigt und beschäftigt. 
  1. Ort der Betreuung sind zwei Räume im Erdgeschoss der Schule, zusätzlich der Computerraum der Schule zur Essenseinnahme und ein Klassenraum zur Anfertigung der Hausaufgaben. Die Beaufsichtigung beginnt mit Ankunft des Kindes in der Betreuung und endet bei dessen Verlassen. Die Betreuung der Kinder erfolgt ausschließlich während der Unterrichtstage. An unterrichts-freien Tagen und in den Ferien findet keine Betreuung statt. Während der Betreuungsmaßnahme vor und nach der Schule ist jedes Kind bei der Schüler-Unfallversicherung mitversichert.
  1. Die Kinder bekommen Zeit, ihre schriftlichen Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Für die Kontrolle und Vollständigkeit sowie das Erlernen von Gedichten, Einmaleinsreihen etc. und das tägliche Lesen, sind die Eltern verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Hausaufgabenhilfe in der Schule, sondern nur um eine Hausaufgabenbetreuung! Kinder, die sich nicht an die Regeln beim Anfertigen der Hausaufgaben halten, und andere Kinder stören, müssen den Hausaufgabenraum verlassen.
  1. Halten sich die Kinder während der Betreuung wiederholt nicht an die Regeln und Anweisungen der Betreuerinnen, behält sich der Förderverein eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages vor.
  1. Für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ist eine monatliche Gebühr entsprechend der Betreuungszeit (7.30 Uhr bis wahlweise 13.10 Uhr, 15.00 Uhr oder 16.30 Uhr) zu zahlen. Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, welches gleichzeitig betreut wird, ermäßigt sich der Beitrag um die Hälfte (bzw. verringert sich der günstigere Preis um die Hälfte, falls Geschwisterkinder für unterschiedliche Zeiten angemeldet werden). Wenn die Kinder in der Schule zu Mittag essen, kommt zusätzlich ein aktuell gültiger Essensbetrag pro Kind und Tag hinzu, der wöchentlich vorab bei den Betreuerinnen zu entrichten ist. 
  1. Die Inanspruchnahme eines geteilten Betreuungsplatzes ist grundsätzlich nicht möglich, außer in begründeten Ausnahmefällen, worüber jedoch allein der Vorstand zu entscheiden hat.
  1. Die Beiträge sind auch bei Nichtinanspruchnahme wegen Krankheit des betreuten Kindes oder wegen Schließung der Betreuung aus Gründen „Höherer Gewalt“ (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen wie Sturm oder Hochwasser) jeweils bis zum Ende des laufenden Halbjahres zu zahlen. Der Betreuungsplatz kann nach Ablauf des Halbjahres dann entweder gekündigt werden oder er bleibt erhalten, wobei dann alle anfallenden Beiträge unter den genannten Bedingungen weitergezahlt werden müssen. Die Beiträge sind monatlich, auch während der Ferien, in voller Höhe zu entrichten, da die Betreuung nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn die Personalkosten über die Beiträge gedeckt sind. Die Beiträge sind bis spätestens zum 15. des Monats, möglichst per Dauerauftrag, zu entrichten. Bargeld kann nicht entgegengenommen werden. Kommen Beitragspflichtige ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, erlischt der Anspruch auf den Betreuungsplatz zum 1. des Folgemonats
  1. Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch eine Anmeldung beim Förderverein der Grundschule Bad Soden e.V. Die Betreuungsplätze werden der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs nach berücksichtigt. Vorrangig aufgenommen werden Kinder deren Eltern beide berufstätig sind (oder bei Alleinerziehenden, wenn diese berufstätig sind). Bei einer Erstanmeldung und immer zum Ende des Schuljahres muss dazu eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. In dringenden Ausnahmefällen werden Betreuungsplätze auch nach sozialen Kriterien vergeben, hierrüber entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme ist ganzjährig während der Schulzeit möglich. Sollten alle Betreuungsplätze belegt sein, kann eine Anmeldung im Sekretariat der Grundschule abgegeben werden, damit das Kind auf eine Warteliste kommt.
  1. Die Abmeldung ist nur zum Schulhalbjahr (1.2. und 1.8.) mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich. Diese muss schriftlich an den Vorstand erfolgen (Vordrucke sind im Sekretariat zu bekommen).
  1. Die Betreuung endet täglich um 13.10 Uhr, 15.00 Uhr oder um 16.30 Uhr. Auf Wunsch können die Kinder jedoch früher aus der Betreuung entlassen werden. Dies geschieht nur nach Absprache zwischen Eltern und Betreuerinnen. Alle Sonderregelungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Wird ein Kind nicht zur gebuchten Zeit abgeholt, wird es von den Betreuerinnen nach Hause geschickt. Es ist dann auf dem direkten Nachhauseweg über die Schulunfallversicherung mitversichert.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus der 1. Vorsitzenden Sandy Jaschik, der 2. Vorsitzenden Heike Merlau, dem Kassierer Bernhard Geisen und der Schriftführerin Sarah Michel.

Hier können Sie sich die Satzung des Fördervereins ansehen:

Hier finden Sie die Daten des Fördervereins:

Bankverbindung: IBAN: DE93506616390105530806 / BIC: GENODEF1LSR

Vereinsregister-Nr. 2464

email: foerderverein@grundschule-badsoden.de